> Freispruch durch Bestechung?
Herr Dill, das bereitet mir körperliche Schmerzen. Es geht weder um
einen Freispruch, den sich Ecclestone "erkauft", noch wäre die
Anwendung der Strafprozessordnung im Rahmen der Einstellung gegen
Auflagen eine tatbestandliche Erpressung.
Und Ihre Einschätzung "Auf einmal sind die Hauptprotagonisten des
Verfahrens juristisch gesehen beide Unschuldige." ist vollständig
verquer. Gribkowski ist rechtskräftig verurteilt, aber - wohl
aufgrund seiner Verurteilung in Bayern - Freigänger. Und Ecclestone
ist bei einer Einstellung wie geplant nicht "unschuldig". Für diesen
Fall würde er wohl eher den Ausgang des Verfahrens abwarten.
Ihr Artikel ist imho recht einfach gestrickte Stimmungsmache.
Herr Dill, das bereitet mir körperliche Schmerzen. Es geht weder um
einen Freispruch, den sich Ecclestone "erkauft", noch wäre die
Anwendung der Strafprozessordnung im Rahmen der Einstellung gegen
Auflagen eine tatbestandliche Erpressung.
Und Ihre Einschätzung "Auf einmal sind die Hauptprotagonisten des
Verfahrens juristisch gesehen beide Unschuldige." ist vollständig
verquer. Gribkowski ist rechtskräftig verurteilt, aber - wohl
aufgrund seiner Verurteilung in Bayern - Freigänger. Und Ecclestone
ist bei einer Einstellung wie geplant nicht "unschuldig". Für diesen
Fall würde er wohl eher den Ausgang des Verfahrens abwarten.
Ihr Artikel ist imho recht einfach gestrickte Stimmungsmache.