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  • Bigbirl

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2021

Auf die Unterlassung der NATO- Osterweiterung

hat Russland - als Rechtsnachfolger der SU - einen Rechtsanspruch: die Aussage Genschers als deutscher Außenminister im Zusammenhang der 2+4 Gespräche, eine NATOosterweiterung sei ausgeschlossen - diese Aussage habe ich mir noch einmal angehört - war für Deutschland als auch Russland somit rechtsverbindlich. Auch ohne das dies schriftlich paraphiert wurde. Deutschland hätte der Aufnahme ehemaliger Ostblockstaaten widersprechen und deren Aufnahme damit verhindern müssen. Es handelt sich somit um einen klaren Vertragsbruch Deutschlands.

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