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  • OstGote

mehr als 1000 Beiträge seit 26.02.2002

Aussiedler

Das Recht auf Einbürgerung gilt nur für Deutsche aus den ehemaligen
dt. Staatsgebieten (ehem. Ostdeutschland) und den dt.
Siedlungsgebieten Ost- und Südosteuropas. Gilt also nicht für z.B.
Elsässer, Österreicher (könnten sich ja auf die dt.
Staatsangehörigkeit 1938-45 berufen) oder Deutsch-Amis.
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