Das Recht auf Einbürgerung gilt nur für Deutsche aus den ehemaligen
dt. Staatsgebieten (ehem. Ostdeutschland) und den dt.
Siedlungsgebieten Ost- und Südosteuropas. Gilt also nicht für z.B.
Elsässer, Österreicher (könnten sich ja auf die dt.
Staatsangehörigkeit 1938-45 berufen) oder Deutsch-Amis.
dt. Staatsgebieten (ehem. Ostdeutschland) und den dt.
Siedlungsgebieten Ost- und Südosteuropas. Gilt also nicht für z.B.
Elsässer, Österreicher (könnten sich ja auf die dt.
Staatsangehörigkeit 1938-45 berufen) oder Deutsch-Amis.