Kittyblaster schrieb am 01.06.2021 19:10:
Beim naked short (AFAIK nur in den USA erlaubt) ...
"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fasst in ihren Allgemeinverfügungen, zuletzt vom 18. Mai 2010, den Begriff enger und versteht seit September 2008 unter ungedeckten Leerverkäufen jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat."
https://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf
Ich verkauf also leer ohne Aussicht was zu kriegen, lege aber einen Vertrag mit dir vor, dass ich einen Anspruch gegen dich habe. Du hast aber selber nix. Das tut dem Anspruch keinen Abbruch, "lediglich" möglicherweise seiner Realisierung (falls Du nicht selbst was beschaffen kannst). Schon bin ich aus dem Schneider. Wenn keiner nachprüft, wo das Papier wirklich physisch ist und es von dort nur genau eine Verpflichtungskette zur Weitergabe gibt, ist das alles nur Makulatur. Hat bei CumEx ja auch zur wundersamen Verdopplung perfekt funktioniert.