In diesem Fall war die Verantwortliche wirklich Frau Merkel.
Natürlich leitet ein Minister sein Ministerium selbstverantwortlich, aber da gibt es die Richtlinienkompetenz und die besitzt auch eine geschäftsführende Bundeskanzlerin. In diesem Fall bedeutet es, dass sie auf jeden Fall informiert gewesen sein muss und zugleich wissen musste, dass(zumindest offiziell) das Umweltministerium gegen diese Entscheidung war. Hier haben wir den klassischen Fall der Anwendung des Kollegialprinzips. Danach hätte diese Frage nun innerhalb des Kabinette entschieden werden müssen. Eine solche Abstimmung scheint es aber nicht gegeben zu haben.
Eigentlich hat die Union damit Martin Schulz damit einen Elfmeter hingelegt. Der hätte nach dieser Entscheidzung nur vor die Presse treten brauchen und Frau Merkel den Mittelfinger zu zeigen. Wieder mal bezeichnend ist aber, dass von Seiten der SPD zwar viel heiße Luft in den Äther geblasen wird, diese jedoch trotz dieser unabgesprochenen Entscheidung gar nicht daran denkt, die geplanten Gespräche über eine Fortsetzung der Groko zu beenden.