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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Glyphosat-Verbot wegen falscher Begründung verfassungswidrig - zur krebserregen

Meiner Meinung nach wäre ein Glyphosat-Verbot mit Begründung Bienen wegen Herbizid--Wirkung verfassungswidrig.

Was die krebserregende Wirkung angeht, so vermute ich, dass diese nicht auf dem Glyphosat beruht, sondern auf Verunreinigungen, die beim ersten/ältesten Herstellungsverfahren mit Formaldehyd und POCl3 leicht aus Feuchtigkeitsspuren im 300-1000 ppm-Bereich (in fast allen Chemikalien enthalten) entstehen können, da Phosphorhalogenide mit Wasser Chlorwasserstoff bilden, Chlorwasserstoff mit Formaldehyd den stark krebserregenden Bis(Chlormethyl)ether. Man würde dann ein ungiftiges Produkt wegen einer heute kaum enthaltenen Verunreinigung verbieten. Auch das geht nicht.

Davon mal abgesehen wollen die Umweltverbände Glyphosat doch scheinbar deshalb so vehement bekämpfen, um Genmanipulierten Mais nutzlos zu machen. Auch diese Überlegung ist kurzsichtig, da auch gegen das nächste (giftigere) Herbizid beständige genmanipulierte Pflanzen drohen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.02.2021 07:46).

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