Ansicht umschalten
Avatar von effess (1)
  • effess (1)

82 Beiträge seit 20.02.2018

Re: Gute Nachrichten für Vergewaltiger und Messerstecher

"Gute Nachrichten für Vergewaltiger und Messerstecher"?
Eben nicht:

Davon ausgeschlossen sind jedoch Gefangene, die schwere oder schwerste Straftaten verübt haben.

Wird im Artikel für Brandenburg so erwähnt, ich gehe davon aus, dass andere Länder ähnlich verfahren.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten