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  • Atze Billina

44 Beiträge seit 25.11.2021

Re: Gute Nachrichten für Vergewaltiger und Messerstecher

effess (1) schrieb am 18.12.2023 09:26:

"Gute Nachrichten für Vergewaltiger und Messerstecher"?
Eben nicht:

Davon ausgeschlossen sind jedoch Gefangene, die schwere oder schwerste Straftaten verübt haben.

Wird im Artikel für Brandenburg so erwähnt, ich gehe davon aus, dass andere Länder ähnlich verfahren.

Seit wann gelten Vergewaltigung und Körperverletzung als schwerste Straftaten? Selbst mehrfacher Handtaschenraub wird schwerer bestraft.

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