Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir unser Strafgesetz entrümpelt gehört: wirklich mit Gefängnisstrafen belegt werden sollten Kapitalverbrechen: Totschlag, Mord, Vergewaltigung, lebensgefährliche Körperverletzung und natürlich der Versuch der genannten Dinge. Für alles andere sollte es vorwiegend Sozialstunden geben zum Zwecke der Resozialisierung. Lediglich Wiederholungstäter (Three Strikes) sollten mit Freiheitsentzug bedacht werden.
Dafür sollte die "Bewährungsstrafe" grundsätzlich abgeschafft werden, denn die steht jeder Resozialisierung im Wege.
Natürlich gibt's immer nachvollziehbare Ausnahmen: wer den Staat um Steuermillionen prellt, gehört nicht zu Sozialstunden verdonnert, sondern ins Gefängnis gesteckt. Grober Richtwert: jede Million gibt'n halbes Jahr bis zu einem Maximum von 9 Jahren. Die oben genannten Kapitalverbrechen dagegen sollten grundsätzlich mindestens 10 Jahre Freiheitsentzug einbringen und bis zu 25 Jahren. Hier steht der Schutz der Gesellschaft vor jedem Resozialisierungsziel: wer einen anderen Mensch ermordet, ist unzumutbar für die Gesellschaft und sollte sehr lange Zeit von dieser ferngehalten werden.
Dann ist auch klar, dass es keine vorzeitigen Entlassungen mehr wegen des Weihnachtsfestes geben kann: Resozialisierung muss nachgewiesen werden vor Entlassung. "Gute Führung" allein reicht da nicht, das gehört ärztlich durch einen Psychiater festgestellt. Und erst dann kann "frühestens nach 15 Jahren" ein wegen Mordes verurteilter Straftäter auf eine Entlassung hoffen - wenn er denn dann auch noch "gute Führung" bewiesen hat. Also ZWEI Faktoren, nicht nur einer: Gutachten + Verhalten.