Wenn es um Strafen geht, sind diese schon primär sehr gering bemessen, so als ob einzelne Monate da einen wesentlichen Unterschied ausmachen würden. Es ist ausschließlich Sache des verurteilenden Gerichts, eine Strafe konkret zu vermindern - in allen anderen Fällen wäre Gnade prinzipiell käuflich.
Das das Personal Weihnachten frei haben möchte: möglich. Heime schieben über Weihnachten auch Pflegefälle in die Psychiatrie ab, wie mir dort Beschäftigte berichten: Vorübergehende Einstufung als gewalttätig, immer kurz vor Weihnachten und jedes Jahr wieder - auf den Stationen seien überhaupt keine Indizien für Gewalt erkennbar. Machen nicht alle Heime, aber bestimmte eben regelmäßig. Bei Strafanstalten geht das natürlich nicht so einfach.
Was sinnvoll ist: Entlassene können noch vor dem Jahreswechsel Behördengänge erledigen, oder vorübergehend bei Angehörigen unterkommen - denn Planung ist in dieser Zeit erschwert.
Wenig sinnvoll hingegen ist genau dieser Ausfall der Planung. Da bestraft man eher die vorbildlich sich verhalten habenden Häftlinge mit dem "Überraschungseffekt".
Der legale Weg mit Beantragung einer vorzeitigen Entlassung unter Zustimmung der Richter ist tatsächlichh der Sauberere - meine Meinung.
Gnadenerlasse zu besonderen Anlässen - da habe ich Probleme mit. Das betrifft nicht diejenigen, die wegen Armut eingesperrt werden (Fahrscheinproblematik zum Teil, Diebstahl essentieller Waren zum Leben und Ähnliches ). Alle anderen schon. Wenn die Gefängnisse zu voll werden, muß man wohl eine andere Handlungsweise andenken, oder?
Inkonsequenz schadet in diesem Bereich - man sollte endlich über andere Lösungen nachdenken. Gefangene von verschiedenen Deliktbereichen dürften in der Lage sein, sich selber zu versorgen, Aufsicht nur, um sie zu kontrollieren. Da braucht es dann weniger Personal zu Weihnachten.
Stelle ich mir vor, was Ärzte wohl tun sollen, oder Soldaten: Verdrücken die sich auch um Weihnachten alle? Oder gilt nicht doch, daß jeder Beruf Schattenseiten hat, die man aushalten muß?