Ansicht umschalten
Avatar von Otto OHM
  • Otto OHM

mehr als 1000 Beiträge seit 17.09.2016

Wozu überhaupt ein Gnadenrecht ?

"..Die nach dem GG und den Landesverfassungen zur Ausübung des Gnadenrechts berufenen Amtsträger können ihre Entscheidung grundsätzlich nach freiem Ermessen treffen..."
So ein Gnadenrecht könnte theoretisch auch missbraucht werden.Man denke an den ersten Putschversuch Hitlers und die ihm getreuen Richter .
Ein Straftäter hat auch im normalen Rahmen genug Möglichkeiten um vorzeitig frei zukommen.
Das freie ( und nicht zu kontrollierende ) Ermessen sollte da aussen vorbleiben - weg mit dem Gnadenrecht !

Bewerten
- +
Ansicht umschalten