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  • Haroun

236 Beiträge seit 19.08.2020

Re: Semi-OT, Frage ans Forum zu Diskussionsargumenten

Marcel Leutenegger schrieb am 12.01.2024 14:58:

Wer Israel berechtigt sieht, sich seiner (effektiven und potentiellen) Feinde mit allen Mitteln zu entledigen, der braucht der Gegenseite nur das gleiche Recht zuzustehen, um das Argument zu beerdigen.

Die Palästinenser haben das Recht auf Selbstverteidigung auf den ihnen im ursprünglichen Teilungsplan zugesprochenen Gebieten. Jeder Israelische Soldat oder Besatzer auf diesem Gebiet darf mit Gewalt beseitigt oder zum Abzug gezwungen werden.

Wer darauf beharrt, Israel dürfe und müsse die Palästinenser mit allen Mitteln entwaffnen, muss ohne Murren akzeptieren, dass Palästina umgekehrt Israel entwaffnet. Angesichts der seit Jahrzehnten extrem ungleichen Verteilung von Gewaltopfern wäre dieses Anliegen seitens der Palästinenser mehr als gerechtfertigt.

Der Widerstand ist im Völkerrecht verankert:

http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/widerstand.html

In der Resolution zum Selbstbestimmungsrecht vom gleichen Jahr 3) wird die Legitimität des Kampfes zur Wiedererlangung des Rechts von Völkern auf Selbstbestimmung »durch jegliche, ihnen zur Verfügung stehende Mittel« proklamiert. In der Resolution zum Selbstbestimmungsrecht von 1973 wird dann eindeutig formuliert: Die Generalversammlung »bestätigt die Legitimität des Kampfes der Völker für die Befreiung von kolonialer und Fremdherrschaft und ausländischer Unterjochung mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes«. 4) Die Resolution wurde mit 97 Stimmen der sozialistischen und der Dritte-Welt-Staaten gegen fünf Stimmen bei 28 Stimmenthaltungen angenommen. In jeder der einschlägigen Resolutionen zum Selbstbestimmungsrecht der folgenden 17 Jahre bis 1990 wurde die Formel »einschließlich des bewaffneten Kampfes« wiederholt.

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