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  • Haroun

245 Beiträge seit 19.08.2020

Re: Vor der eigenen Türe

Baghpi schrieb am 12.01.2024 10:07:

ja, da stimme ich zu. Aber bedeutet das, dass Südafrika den stattfindenden Genozid nicht anklagen darf?

Nein, nur westliche Staaten, die bekanntermaßen eine reine Weste haben, dürfen Völkermordklagen stellen und auch feststellen, ob ein Völkermord vorliegt. Die Feststellung eines Völkermordes ist ein hochkomplexer Prozess, die nicht von jedem entsprechend richtig bewertet werden kann.

Die Klage ist auch illegitim zumal keiner die Hamas mit 1200 getöteten Israelis angeklagt hat. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die "Opfer" eines Genozids als Volk ebenfalls eine reine Weste vorweisen können.
Die Vorwürfe sind auch insofern absurd, weil den Opfern des Holocausts ein solcher Vorwurf gemacht wird, die daher per se solche Greueltaten nicht verübt haben können. Das Gleiche gilt natürlich auch für Türken im Bezug auf den Völkermord an den Armeniern, auch sie können solche Greueltaten schon allein deswegen nicht begangen haben, weil der Islam die Tötung von Menschen verbietet.

Ich muss die Überlegenheit des Westens in solchen Fragen anerkennen zumal ich bei all diesen Konflikten nicht in der Lage bin zum gleichen Ergebnis zu kommen:

1. Mehr als 20% eines Staates A wird von einer im Staat A lebenden Minderheit AR besetzt und mehr als 700 000 Menschen werden vertrieben. Die erste Rückeroberung durch den Staat A der Gebiete von denen die 700 000 Menschen vertrieben worden sind, wird vom Westen angeprangert, weil gegen das Gewaltverbot im Völkerrecht verstoßen wird. Waffenlieferungen an A verstoßen gegen das Völkerrecht. A muss die Rückgabe der eroberten Gebiete durch Verhandlungen mit AR wiedererlangen.

--> OK verstanden.

Verluste A: ca 3000 Soldaten, 92 Zivilisten
Verluste AR: ca. 3800 Soldaten, 46 Zivilisten
Journalisten: 0

2. Mehr als 20% eines Staates U wird von einer im Staat U lebenden Minderheit R besetzt. Das Land U startet einen Rückeroberungszug. Waffenlieferungen an U sind gestattet, der Eroberer dieser Gebiete ist ein Kriegsverbrecher zumal dieser durch die Bombardierung von Zivilisten und Infrastruktur offensichtlich versucht die Zivilbevölkerung zur Aufgabe und zum Aufstand gegen die Regierung zu bringen. Das Land R führt an, dass die militärische Operation sich gegen die Nazis im Land U richtet. Sofern die Nazis Ihre Waffen niederlegen würden, würden die Angriffe eingestellt.

Die Argumente von R überzeugen nicht und seine Bombardierung der Zivilisten wird als Kriegsverbrechen und Völkermord angeprangert. Man kann dem Staat U die Aufgabe seines Staatsterritoriums nicht zumuten, Verhandlungen mit R müssen daher kategorisch abgelehnt werden.

Verluste U: ca 70000 Soldaten, ca. 10000 Zivilisten davon 561 Kinder
Verluste R: ca. 70000 Soldaten, 0 Zivilisten
Zerstörte Gebäude: ca 170 000 mit 44 Millionen Einwohnern
Getötete Journalisten: 15

3. Das Land I besetzt seit Jahrzehnten das Land der Ureinwohner P. Eine Gruppe P von Terroristen überfällt I und tötet auf bestialische Art und Weise mehrere hundert Zivilisten.
Der Westen prangert den Tod von unschuldigen Zivilisten und Kindern an und gesteht I im Rahmen der Selbstverteidigung militärische Gegenschläge zu.
--> OK verstanden.

Daraufhin greift I an und tötet mehrere tausend Zivilisten, zerstört den größten Teil der Infrastruktur, vertreibt und bombardiert Zivilisten um offensichtlich diese zum Aufstand gegen die Terroristen oder deren "freiwillige Migration" zu bewegen.
Auch das Land I gibt an gegen Nazis zu kämpfen, sofern die Terroristen Ihre Waffen niederlegen würden, würden die Angriffe eingestellt.

Die militärische Operation von I sind keine Kriegsverbrechen und erfüllen auch nicht den Tatbestand einer ethnischen Säuberung, sondern sind durch das Verteidigungsrecht gedeckt.

Die Ureinwohner P müssen die stückweise Eroberung Ihres Gebietes friedlich hinnehmen und können nur durch Verhandlungen mit I ein Stück Ihres Landes wiedererlangen, die Anwendung von Gewalt darf keine Option sein, auch nicht friedliche Proteste oder der Beitritt in die Gemeinschaft der UN um juristisch Ihre Rechte einzufordern. Sollten sie gegen diese Auflagen verstoßen, werden die von I erhobenen Steuern eingefroren bis P freiwillig wieder den Weg zum "richtigen Pfad" findet. Manchmal helfen auch gelegentliche Operationen in den besetzten Gebieten um P erneut auf den "richtigen Pfad" zu bringen.

Die militärische Operation ist verhältnismäßig wie die folgenden Zahlen "belegen":

Verluste I: 520 Soldaten , 1200 Zivilisten
Verluste P: ca. 7000 Terroristen, ca 23000 Zivilisten davon ca. 9600 Kinder
Getötete Journalisten: 90
Zerstörte Gebäude: ca 360 000 mit 2.2 Millionen Einwohnern

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.01.2024 12:03).

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