Porcupine17 schrieb am 12.01.2024 08:34:
Denn Völkermord bedeutet das einen Plan geben muss die Palästinenser zu vernichten.
Nicht so einfach mit dem Völkerrecht.
Im deutschen Rechtssystem würde man umgehend auf das Thema Eventualvorsatz kommen.
"Absicht" und "Vorsatz" dürften hinreichend gleichbedeutend sein, aber gibt es den bedingten Vorsatz so vor diesem Gericht?
Billigendes Inkaufnehmen dürfte zumindest in Einzelfällen unschwer nachweisbar sein.