"Frau S. wurde wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe in Höhe von € 480,- und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt."
Das heisst im Umkehrschluss, der EUGH erkennt den Koran als 100% wahr an, eine wahre Meinung.
"Frau S. wurde wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe in Höhe von € 480,- und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt."
Das heisst im Umkehrschluss, der EUGH erkennt den Koran als 100% wahr an, eine wahre Meinung.