Pnyx (1) schrieb am 13.02.2022 01:33:
und sich eigene Regeln machen kann, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Vielleicht liegt es ja auch an "falschen" Regeln. Wenn man die Grube trockenhalten muß, dann muß man soviel Wasser rauspumpen, wie anfällt, und nicht wieviel in der Genehmigung steht. Hier kollidiert die Theorie (Genehmigung) mit der Praxis.
Also was ist Sinn und Zweck der Genehmigung? Den Tagebau zu ermöglichen inklusive der daran hängenden Stromproduktion oder die Wassermengen vorzuschreiben? Solange man den Strom noch braucht, bleibt nur die Wassermenge in der Genehmigung zu erhöhen. Behält man die Wassermenge bei, so läuft der Tagebau voll und die Stromerzeugung fällt aus. Hat man sich nicht vorher um Ersatz gekümmert, dann hat man ein Problem.