Die Beiträge werden zwar von uns Usern selbsttätig erstellt und
unterliegen nicht direkt der Verantwortung des Heise-Verlages, aber
sie werden technisch und juristisch dem Heise-Verlag übereignet und
im Sinne des Mediendienstegesetzes vom Heise-Verlag weiterverbreitet.
D. h. sobald Beiträge (und das ist hier eindeutig der Fall) geeignet
sind, einen Ansehensschaden zu verursachen, ergibt sich ein
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Mediendienstes.
Ich denke, man hat bei Heise kein Interesse, Beiträge dieses Niveaus
auf dem Server zu halten und reagiert im Beschwerdefall im Sinne des
Beschwerdeführers. Nur muß man sich natürlich auch bemerkbar machen.
Die strafrechtliche Ahndung, so versicherten mir Staatsanwälte, kann
durchaus erfolgen und auch im öffentlichen Interesse sein, dürfte
aber praktisch nur schwer durchzusetzen sein, weil der Nachweis der
Urheberschaft schwer zu führen ist. Chaoten wie abed haben ja nun mal
nicht das Rückgrat, (wie ich beispielsweise) unter einem webweit
eindeutigen Benutzernamen zu schreiben und dazu ein per Google
auffindbares Impressum online zu halten.
Selbst bei bekannter IP könnte der Beklagte leugnen, Verfasser des
Beitrages zu sein, weil der Zugang zum dazugehörigen PC nur in den
seltensten Fällen nachweisbar nur einer einzigen Person offensteht.
Entgegen meiner bisherigen Auffassung bin ich inzw. so genervt, dass
ich die Verwendung des Leser-Feedbacks für sinnvoll halte.
unterliegen nicht direkt der Verantwortung des Heise-Verlages, aber
sie werden technisch und juristisch dem Heise-Verlag übereignet und
im Sinne des Mediendienstegesetzes vom Heise-Verlag weiterverbreitet.
D. h. sobald Beiträge (und das ist hier eindeutig der Fall) geeignet
sind, einen Ansehensschaden zu verursachen, ergibt sich ein
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Mediendienstes.
Ich denke, man hat bei Heise kein Interesse, Beiträge dieses Niveaus
auf dem Server zu halten und reagiert im Beschwerdefall im Sinne des
Beschwerdeführers. Nur muß man sich natürlich auch bemerkbar machen.
Die strafrechtliche Ahndung, so versicherten mir Staatsanwälte, kann
durchaus erfolgen und auch im öffentlichen Interesse sein, dürfte
aber praktisch nur schwer durchzusetzen sein, weil der Nachweis der
Urheberschaft schwer zu führen ist. Chaoten wie abed haben ja nun mal
nicht das Rückgrat, (wie ich beispielsweise) unter einem webweit
eindeutigen Benutzernamen zu schreiben und dazu ein per Google
auffindbares Impressum online zu halten.
Selbst bei bekannter IP könnte der Beklagte leugnen, Verfasser des
Beitrages zu sein, weil der Zugang zum dazugehörigen PC nur in den
seltensten Fällen nachweisbar nur einer einzigen Person offensteht.
Entgegen meiner bisherigen Auffassung bin ich inzw. so genervt, dass
ich die Verwendung des Leser-Feedbacks für sinnvoll halte.