prioritärzuständige Gerichtsbezirke.
Z.B. einen Östereicher aus einem Land wegen eines Deliktes zu
verschleppen das nur in Deutschland strabar wäre, also eine
Auslieferung nicht infrage käme.
Z.B. einen Östereicher aus einem Land wegen eines Deliktes zu
verschleppen das nur in Deutschland strabar wäre, also eine
Auslieferung nicht infrage käme.