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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Das Limit? a) unzulässige Gewalt, b) Verschleppungen in nicht

prioritärzuständige Gerichtsbezirke.

Z.B. einen Östereicher aus einem Land wegen eines Deliktes zu
verschleppen das nur in Deutschland strabar wäre, also eine
Auslieferung nicht infrage käme.
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