findet diese dort ihre Grenzen, wo andere Menschen unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien als kriminell bezeichnet werden.
Nicht wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt.
findet diese dort ihre Grenzen, wo andere Menschen unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien als kriminell bezeichnet werden.
Nicht wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt.