Das Thema wurde schon vor 50 Jahren vom BGH geklärt (Laepple-Urteil 1969): Sitzstreik auf Straßenbahnschienen: Psychisch vermittelter Zwang kann Gewalt im Sinne der Nötigung darstellen.
Das Thema wurde schon vor 50 Jahren vom BGH geklärt (Laepple-Urteil 1969): Sitzstreik auf Straßenbahnschienen: Psychisch vermittelter Zwang kann Gewalt im Sinne der Nötigung darstellen.