/Rak schrieb am 14.07.2022 01:17:
tjfranz schrieb am 13.07.2022 08:34:
/Rak schrieb am 13.07.2022 02:14:
... der begeht in der Realwelt nämlich gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Nötigungen. Das mal zum einen.
Bringt dich das in eine Notlage?
§240 STGB: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ...
Wo ist hier die Gewalt? Es stellt einfach eine Behinderung dar, wie eine Baustellenumleitung auch.
Es geht nicht nur um eine einfache Behinderung, es geht um eine Behinderung, die durch das Ankleben der Sitzblockierer nicht überwunden werden kann ohne dass es zu einem empfindlichen Übel kommt. Das sich Ankleben ist damit eben keine gewaltfreie Protestaktion mehr. Und damit eine Nötigung.
Ankleben und nichts tun ist also Gewaltausübung? Das ist eine sehr passive Gewalt. Die würde ich mir überall dort wo tatsächlich Gewalt ausgeübt wird wünschen.
Die Autobahnblockierer dieser Endzeitsekten sind letztendlich auch nur Kriminelle, ...
Und diejenigen, die Ihren Gewinn zum Schaden Aller maximieren sind Gutmenschen?
Demonstrationen sind ein Grundrecht in diesem Land und dann sind Einschränkungen auch im Straßenverkehr möglich. Ich kann kein strafrechtlich relevantes, also im StGB aufgezähltes Verbrechen erkennen. Lediglich die Anhänger der "Weiterso- und Vollgassekte" fühlen sich in ihrer Religionsausübung gestört.