tjfranz schrieb am 14.07.2022 07:51:
/Rak schrieb am 14.07.2022 01:17:
tjfranz schrieb am 13.07.2022 08:34:
/Rak schrieb am 13.07.2022 02:14:
... der begeht in der Realwelt nämlich gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Nötigungen. Das mal zum einen.
Bringt dich das in eine Notlage?
§240 STGB: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ...
Wo ist hier die Gewalt? Es stellt einfach eine Behinderung dar, wie eine Baustellenumleitung auch.
Es geht nicht nur um eine einfache Behinderung, es geht um eine Behinderung, die durch das Ankleben der Sitzblockierer nicht überwunden werden kann ohne dass es zu einem empfindlichen Übel kommt. Das sich Ankleben ist damit eben keine gewaltfreie Protestaktion mehr. Und damit eine Nötigung.
Ankleben und nichts tun ist also Gewaltausübung? Das ist eine sehr passive Gewalt. Die würde ich mir überall dort wo tatsächlich Gewalt ausgeübt wird wünschen.
Die Autobahnblockierer dieser Endzeitsekten sind letztendlich auch nur Kriminelle, ...
Und diejenigen, die Ihren Gewinn zum Schaden Aller maximieren sind Gutmenschen?
Demonstrationen sind ein Grundrecht in diesem Land und dann sind Einschränkungen auch im Straßenverkehr möglich. Ich kann kein strafrechtlich relevantes, also im StGB aufgezähltes Verbrechen erkennen. Lediglich die Anhänger der "Weiterso- und Vollgassekte" fühlen sich in ihrer Religionsausübung gestört.
Nun, das sehen auch die deutschen Gerichte anders als du.
Eine normale Sitzblockade, bei welcher die Polizei im Zweifel die Demonstranten wegtragen kann, ist keine Nötigung, das muss man hin nehmen und eben warten, bis die Polizei die Demonstranten dann weg getragen hat. Das ist noch keine "physische Zwangswirkung" von den Demonstranten.
BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1995 – Az.: 1 BvR 718/89
Wenn allerdings eine physische Zwangswirkung durch die Demonstranten vor liegt (Anketten, Ankleben,....), und es kommt deswegen zu einem Stau, dann nutzen die Demonstranten hier die erste Reihe der Autos als physisches Hindernis für die anderen Autos. Und es liegt eine Gewaltausübung im Sinne von StGB 240 vor.
Hat der Bundesgerichtshof so entschieden (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 – Az.: 1 StR 126/95, https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/95/1-126-95.php ) und das BVerfG hat das bestätigt und auch entschieden, dass schon das Anketten und Ankleben an sich reicht um hier eine Gewalt auszuüben im Sinne von StGB 240. (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 – Az.: 1 BvR 1190/90, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2001/10/rs20011024_1bvr119090.html)
Mag also sein, dass du da kein strafbares Handeln erkennen kannst, eventuell bist du da aber auch einfach nur ein juristischer Laie, der keine Lust hat, sich mit den Urteilsbegründungen der höchsten Gerichte auseinanderzusetzen und der den Zweck einfach mal die Mittel heiligen lässt.
Für etwas zu demonstrieren und andere durch physische Mittel zu einer Unterlassung zu nötigen sind eben zwei verschiedene Dinge. Und um das zu erkennen muss man weder Mitglied in einer "Volgassekte", noch muss man Mitglied in einer Klima-Weltuntergangssekte sein. Rational abwägend denken statt nur mit dem limbischen System und den gesunden Menschenverstand einsetzen, das reicht da eigentlich schon... dann kommt man nicht auf so dumme Ideen wie Rettungswege zu blockieren im "Klimakrieg". Und merkt irgendwann auch, dass es durchaus noch friedliche und auch tatsächlich gewaltfreie Aktionsformen gibt, mit denen man auf sein Anliegen hinweisen kann als Aktivist. Ohne potentiell Menschenleben zu gefährden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.07.2022 10:33).