tjfranz schrieb am 13.07.2022 08:34:
/Rak schrieb am 13.07.2022 02:14:
... der begeht in der Realwelt nämlich gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Nötigungen. Das mal zum einen.
Bringt dich das in eine Notlage?
§240 STGB: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ...
Wo ist hier die Gewalt? Es stellt einfach eine Behinderung dar, wie eine Baustellenumleitung auch.
Es geht nicht nur um eine einfache Behinderung, es geht um eine Behinderung, die durch das Ankleben der Sitzblockierer nicht überwunden werden kann ohne dass es zu einem empfindlichen Übel kommt. Das sich Ankleben ist damit eben keine gewaltfreie Protestaktion mehr. Und damit eine Nötigung.
Darüber hinaus ist das gezielte Provozieren von Staus auf Autobahnen und Schnellstraßen fast immer auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, da durch das Bereiten von Hindernissen auf Autobahnen oder deren Abfahrten nicht nur ein künstlicher, bewusst gewollter und erzeugter Stau mit all seinen Gefahren entsteht (Auffahrunfälle am Stauende usw.) - durch die gezielte Blockade der Rettungswege (und Autobahnen SIND nun mal auch Rettungswege..) werden Rettungsdienste und Feuerwehr auch direkt dazu genötigt eigentlich unnötige Umwege zu fahren - was Menschenleben kosten kann.
Kurzerhand: Die Autobahnblockierer dieser Endzeitsekten sind letztendlich auch nur Kriminelle, die bewusst eine Form der Gewalt gegen andere Menschen einsetzen bei ihren Aktionen um damit eine Handlung bzw. Unterlassung zu erzwingen.
Mit gewaltfreiem Protest hat das nichts mehr zu tun.
Aber gewaltfrei wollen die vermutlich auch gar nicht mehr sein, wenn man sich mal anhört, was die Endzeitapologeten da so alles zu sagen haben. Unter einer totalen Apokalypse (mindestens) nächstes Jahr geht da nichts...