/Rak schrieb am 13.07.2022 02:14:
... der begeht in der Realwelt nämlich gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Nötigungen. Das mal zum einen.
Bringt dich das in eine Notlage?
§240 STGB: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ...
Wo ist hier die Gewalt? Es stellt einfach eine Behinderung dar, wie eine Baustellenumleitung auch.