Ansicht umschalten
Avatar von Karolis
  • Karolis

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2021

Recht am eigenen Bild

Es ist lange bekannt, dass man bei der Veröffentlichung von Fotos sowohl das Veröffentlichungsrecht (bekommt man vom Urheber) als auch das Einverständnis des Abgebildeten braucht. Wer das missachtet, zahlt Schadenersatz. Das wird weltweit so gehandhabt und ist völlig in Ordnung.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten