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  • Propeller15

mehr als 1000 Beiträge seit 29.08.2013

Re: Von wegen. Genau definiert.

tiferet schrieb am 20.04.2021 13:30:

... Als Vergeltungsmaßnahmen kommen in Frage: 1.) Erschiessungen 2.) Kontributionen 3.) Niederbrennen von Ortschaften 4.) Ausrottung der männlichen Bevölkerung ganzer Gebiete. .... Es kommt nun darauf an, alle Massnahmen mit größter Beschleunigung durchzuführen, unter Beiseitelassung aller Formalien und unter bewusster Ausschaltung von besonderen Gerichten. Bei der ganzen Sachlage ist dies Sache der Truppe und nicht von ordentlichen Gerichten.

Feige. Aber was kann man auch von Eidbrechern schon erwarten.

Muss ich dich mal fragen: Was würdest du tun, wenn du als verantwortlicher Soldat dort stationiert wärest und von Partisanen angegriffen würdest?

Also von Personen, die keine Uniform tragen, keine offenen Waffen und die von den Zivilisten nicht unterscheidbar sind.

Gar nichts?

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