weltinbildern schrieb am 20.04.2021 14:07:
Tsu Tang schrieb am 20.04.2021 13:36:
Bedeutet ein solches Verhalten, so heldenhaft es auch gewesen sein mag nicht, dass diese Kämpfer nicht mehr als Zivilisten geschützt sind?
Wann und wo hat sich die Wehrmacht denn für die Genfer Konvention interessiert?
Wann hast DU DIch schonmal fuer die realen Fakten interessiert?
https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen
Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).
Am 22. August 1864 wurde im Stadthaus von Genf von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. Das aus chronologischer Sicht zweite Abkommen war die derzeitige dritte Genfer Konvention, die im Jahr 1929 beschlossen wurde. Zusammen mit zwei neuen Abkommen wurden beide Konventionen 1949 überarbeitet. Diese Fassungen traten ein Jahr später in Kraft und stellen die aktuell gültigen Versionen dar.
Und jetzt denk nochmal scharf nach wieviel Wehrmacht nach 1949 noch auf der Welt agiert hat.