ollw schrieb am 22.04.2021 05:07:
Friedolinchen schrieb am 20.04.2021 15:20:
Hinsichtlich deiner Frage ist es so, dass Zivilisten, die Soldaten angreifen und töten, schlicht und einfach Straftäter sind.
Also ich projiziere diese Aussage mal auf 1956 und lobe die Rote Armee für die erfolgreiche Antiterror-Operation.
Genau deswegen hatte ich auch im nachfolgenden Satz geschrieben
Allerdings ist nicht immer klar unterscheidbar zwischen Zivilisten und Kombattanten.
Entscheidend ist hier jedoch, dass ein Volksaufstand mit Demonstrationen keine Straftat im Völkerrechts ist. Tatsächlich sind nur sehr wenige Soldaten der Roten Armee getötet worden und in den Fällen hätte man untersuchen müssen, ob diese durch Kombattanten im Kampf gefallen sind, oder ob es Lynchmorde durch Zivilisten waren. Letzteres wäre eine Straftat.
Die Rote Armee wurde in Ungarn gegen einen Volksaufstand eingesetzt und gegen die legitime Regierung Ungarns.