Im Wesentlichen geht es bei den Griechischen Forderungen um die Rückzahlung eines Zwangskredites, den die griechischen Zentralbank der deutsche Reichsbank gegeben hat (geben musste).
Das ist grundsätzlich etwas anderes als Reparationen!
Inkl. Zinsen kommen da etliche Milliarden zustande. Die Rückzahlungspflicht steht juristisch eigentlich nicht in Frage. Jedoch der Rückzahlungszeitpunkt.
Soweit ich das richtig verstanden habe, ich bitte um Korrektur, sofern nicht, ist der deutsche Standpunkt, das die Rückzahlung erst nach einem Friedensvertrag fällig wird.
Und den gibt es bis heute nicht.
Deshalb nannte man den Vertrag über die Vereinigung Deutschlands auch 2 + 4 Vertrag und nicht Friedensvertrag. Und von westdeutscher Seite wurde der Vertrag von Herrn Schäuble (damals Innenminister) unterzeichnet und nicht von Kanzler Kohl.
Fuchsig nicht!?
Die Griechen sollten es wie die Amis machen, einfach ein nationale Gericht entscheiden lassen und den Betrag von deutschen Unternehmen, die in Gr. tätig sind anteilig einziehen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.04.2021 12:33).