Da hat die Nea Demokratia also ein Gesetz erlassen, dass eine Verlegung in ein Agrargefängnis untersagt. Dimitris Koufontinas war da allerdings schon längst verlegt worden.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes gab es gar keine solche Verlegung, die von diesem Gesetz betroffen hätte sein können. Das Gesetz hätte lauten müssen:
"Es ist verboten, wegen Terrorismus Verurteilte in Agrargefängnissen und in den Geschäfte der Haftanstalten zu inhaftieren."
Auch, dass Koufontinas anhand von Terrorgesetzen verurteilt wurde, die es zu Zeiten der ihm zu Laste gelegten Verbrechen noch gar nicht gab, spricht nicht für Rechtsstaatlichkeit.
Auch wenn die Nea Demokratia das für sich in Anspruch nimmt. Was angesichts der Verbrechen gegen die schutzsuchenden Geflüchteten sowieso eine Farce ist.
Zum Vergleich:
Vor rund 30 Jahren wurde in Sachsen eine 18-Jährige vergewaltigt und ermordet. Dafür hat ein Gericht einen 62-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Richterspruch erfolgte nach DDR-Recht.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/zwickau-angeklagter-erhaelt-lebenslang-fuer-sexualmord-aus-ddr-zeit-a-1165348.html
Und:
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/kindstot-in-ddr--war-es-mord--mutter-42-jahre-spaeter-vor-gericht-6814692.html
Es ist ein ungewöhnlicher Fall, der auch mit deutsch-deutscher Justizgeschichte zu tun hat: In Brandenburg kommt eine Frau vor Gericht. Ihr Kind starb 1974 mit acht Jahren. War es Mord?
[...]
Weil Schwedt zur Tatzeit eine Stadt in der DDR war, mussten die Ermittler bei dem Verfahren gegen die 74-Jährige Besonderheiten beachten. Die Tat wäre gemäß DDR-Recht eigentlich nach 25 Jahren, also im Jahr 1999, verjährt. Mit der Wiedervereinigung war allerdings in einem besonderen Paragrafen festgelegt worden, dass Morde aus der DDR-Zeit nicht mehr verjähren können.Und noch eine weitere Sonderklausel gilt: Sollte das Gericht die Frau wegen Mordes verurteilen, ist nicht, wie im bundesdeutschen Recht üblich, quasi automatisch eine lebenslange Gefängnisstrafe zu verhängen. Für die Angeklagte muss den Bestimmungen zufolge beim Strafmaß das DDR-Recht gelten, weil es im Vergleich der Rechtssysteme das mildere ist. Zwischen zehn Jahren Haft und lebenslang ist daher alles möglich.
Soviel im Übrigen zur analytischen Schärfe des Wortes "Unrechtsstaat".
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.02.2021 04:18).