Almosen um des guten Gewissen willen selbst zahlen, siehe:
(Lukas 10,25-37)
Ein Samariter aber, der auf der Reise war, kam zu ihm; er sah ihn und hatte Mitleid, ging zu ihm hin, goss Öl und Wein auf seine Wunden und verband sie. Dann hob er ihn auf sein eigenes Reittier, brachte ihn zu einer Herberge und sorgte für ihn. Und am nächsten Tag holte er zwei Denare hervor, gab sie dem Wirt und sagte: Sorge für ihn, und wenn du mehr für ihn brauchst, werde ich es dir bezahlen, wenn ich wiederkomme.
Und Solidarität? So:
Seit 700 Jahren schon die Bergleute vom Rammelsberg zu Goslar mit ihrer "Knappschaft", nur wer regelmäßig die Pflicht erfüllend seine Groschen in den Kasten gab bekam in Zeiten der Not.
Berufsgenossenschaften haben die Pflicht der Beitragszahlung und des Einhalten der Arbeitschutzvorschriften als Vorraussetzung für den Bezug von Solidarleistungen in einer Notlage.