Wer nicht Beiträge für die Westfälische Provinzial-Feuersozietät für seine Hauspolice zahlte bekam nichts nachdem die Hütte abbrante.
Nach dem gleichen Ansatz müssten ALG2-Empfänger auch keinerlei Anspruch auf Hilfsleistungen haben, im Gegensatz zu ALG1-Empfängern… da ALG1 eine Versicherungsleistung ist (die also von Beitragszahlungen finanziert wird und deren Anspruch von der vorherigen Beitragszahlung abhängig ist), während ALG2 eine Hilfsleistungen ist (die nicht von vorangegangenen Beitragszahlungen abhängt und auch nicht davon finanziert wird).
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