Dros schrieb am 28. Januar 2015 13:11
> " "üblich, das Schweigen eines Mitgliedstaats […] als Zustimmung zu
> werten". "
>
> Dazu reicht also nur ein Schweigen zur Zustimmung? Wirklich
> interessant.
Im Recht kann Schweigen ja recht beredsam sein.
Vgl. dazu dt. Recht:
Zunächst:
"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder
Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar
nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung."
Jedoch:
"Das so genannte „normierte“ Schweigen (auch „fingierte
Willenserklärung“) besitzt kraft Gesetzes Erklärungswert, da
Rechtsfolgen hieran geknüpft werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29
Deswegen ist es in der Tat interessant, wie das normierte Schweigen
im Falle von Sanktionen offensichtlich definiert oder interpretiert?
wird.
Wo kann man das denn für diesen Fall nachlesen?
> " "üblich, das Schweigen eines Mitgliedstaats […] als Zustimmung zu
> werten". "
>
> Dazu reicht also nur ein Schweigen zur Zustimmung? Wirklich
> interessant.
Im Recht kann Schweigen ja recht beredsam sein.
Vgl. dazu dt. Recht:
Zunächst:
"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder
Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar
nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung."
Jedoch:
"Das so genannte „normierte“ Schweigen (auch „fingierte
Willenserklärung“) besitzt kraft Gesetzes Erklärungswert, da
Rechtsfolgen hieran geknüpft werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29
Deswegen ist es in der Tat interessant, wie das normierte Schweigen
im Falle von Sanktionen offensichtlich definiert oder interpretiert?
wird.
Wo kann man das denn für diesen Fall nachlesen?