Hi,
"Kinder machen"
Wer aber mit Menschen unter 16 GV hat und selber älter ist als 18 kann dafür in den Knast gehen. Ist auch OK so.
"ins Gefängnis gehen"
Aber nur "wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.". Unter 16 gelten sie nicht als voll strafmündig.
Mit 16 dürfen sie keine harten Alkoholika kaufen und sind auch anderweitig nicht voll geschäftsfähig.
Alles voll akzeptiert. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 18 wurde zu recht damit begründet, dass (männliche) Jugendliche in dem Alter auch eingezogen wurden und ggf. für den Staat auch sterben müssten.
Aktuell sehe ich den Wunsch für die Herabsetzung des Wahlalters rein in wahltaktischen Erwägungen begründet.
Bye