Wir haben über 1000 Gesetze zum Schutze von Frauen. Fast keines zum Schutze des Mannes.
Fangen wir mal ganz vorne an:
Artikel 6 GG:
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Gut. Sehe ich auch so. Bis auf eine Kleinigkeit. Was ist mit Vätern?
Nehmen wir mal den Fall, dass die Mutter verstirbt. Es verbleibt ein allein erziehender Vater. Dem dieser Anspruch dann nicht zusteht. Seinen Kindern in Folge auch nicht. Dieser Artikel steht im Widerspruch zu:
Artikel 3 GG:
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Unser Grundgesetz ist grundgesetzwidrig.
Man könnte Schwangere explizit bevorzugen. Solange die Bauchhölenschwangerschaft für den Mann noch nicht durch ist, wären das auch nur die Mütter. Dass Schwangere besonderen Schutz genießen, auch, weil ja dann mindestens 2 Personen betroffen sind, ist nachvollziehbar und faktisch richtig. Ab Entbindung? Ja, eine frisch entbundene Mutter braucht ebenfalls besonderen Schutz. Ansonsten aber wäre das Kriterium die Elternschaft. Nicht die Mutterschaft.
Nach obigem Artikel hat eine Mutter auch dann Anspruch auf diesen besonderen Schutz, wenn Sie Ihre Rolle als Mutter gar nicht lebt. Während Vater und Kind auch wieder diesen Schutz nicht genießen.
Dieser besondere Schutz findet sich dann auch in zahllosen Gesetzen wieder. Zum Beispiel beim Jugendamt. Dieses ist gesetzlich verpflichtet, pro-aktiv zum Beispiel dafür Sorge zu tragen, dass Mütter Unterhalt bekommen. Sie müssen Mütter nicht erst auf Nachfrage dabei unterstützen. Bei einem Vater hingegen nicht. Da haben die keine Rechtsgrundlage, überhaupt aktiv zu werden, wenn dieser unterhaltsberechtigt ist. Auch nicht auf Nachfrage. Das führt teils in die Absurdität hinein, dass Unterhaltsansprüche entgegen dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes durchgesetzt werden. Also die Mutter Unterhalt oder zumindest Unterhaltsvorschuss bekommt, auch wenn das Kind beim Vater lebt. Ähnliches beim Arbeitsrecht und sonstwo. Das zieht sich mit über 1000 Gesetzen durch alle Lebensbereiche.
Ich war alleinerziehender Vater. Ich weiß sehr gut, wovon ich rede.
Wir haben offiziell über 400.000 alleinerziehende Väter in Deutschland. Inoffiziell sind es viel mehr. Da das Kind automatisch der Mutter zugeordnet ist und man als Vater am besten die Klappe hält. Sonst kommt das Kind hinterher zur Mutter, um nachträglich Unterhaltsvorauszahlungen der Behörden zu legitimieren.
Mit diesem Diskriminierungsgesetzen wird gleichzeitig auch aufrecht erhalten, dass Familienleben Frauensache ist. Es wirkt so gesehen auch festigend zu bestehenden klassischen Rollenbildern.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.03.2021 20:48).