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  • TheCOP

mehr als 1000 Beiträge seit 28.11.2003

Es sind im Grunde keine "Austrittsverhandlungen"

Eine Verhandlung impliziert, dass 2 (oder mehr) Verhandlungsparteien versuchen sich über die Handhabung eines Sachverhalts zu einigen. Werden sich diese Parteien nicht einig, dann gibt es auch keine Vereinbarung am Ende der Verhandlungen. Werden sich jedoch die EU und GB hier nicht einig, tritt GB trotzdem aus der EU aus, ergo wird gerade NICHT über den Austritt Großbritanniens aus der EU verhandelt. Es geht einzig und alleine um das Verhältnis von GB zur EU NACH dem Austritt. Aus diesem Grund hinken auch alle "Scheidungs-Vergleiche".

Diese augenscheinliche Spitzfindigkeit ist in Wirklichkeit von entscheidender Bedeutung, denn es macht zunächst einmal die Schwäche der Verhandlungsposition von GB deutlich. In den Verhandlungen ist GB ein Drittstaat der Beziehungen zur EU der 27 möchte, vor allem Zugang zum Markt um nicht komplett mit heruntergelassener Hose dazustehen. Aus diesem Grund kann die EU auch auf Vorbedingungen bestehen: Ihr möchtet mit uns Handeln? Dann erfüllt mal folgende Bedingungen bevor wir darüber sprechen: 1. ...

Auch ist es Unsinn, dass die EU jetzt GB bestraft, das ist sagen wir mal... ein "angenehmer" Nebeneffekt welcher der Abschreckung von Nachahmungstätern dient. Die Bürger von GB haben einfach mal auf alle Rechte ihres Landes gegenüber der EU, welche durch ihre Mitgliedschaft bestanden, verzichtet und müssen diese jetzt neu "einkaufen". Wenn ich auf die wahnwitzige Idee komme meine private Krankenversicherung zu kündigen in welcher ich 40 Jahre lang Mitglied war, aber weiter bei der selben Versicherung krankenversichert werden will, dann brauche ich mich nicht darüber zu wundern, dass ich andere Versicherungsbedingungen bekomme wie vor 40 Jahren. Das ist keine Strafe und würde jeden anderen auch so treffen.

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