Ansicht umschalten
Avatar von seneca13
  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

Re: Grundgesetz

Wenn Sie die Zeitung FAZ meinen - die ist durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Gleiches gilt wohl für die natürliche Person des Wählers!

Aber:

Es gibt den Strafbestand der Volksverhetzung!
Und weitere in dem Umfeld!

Und, ich bin keine Juristin, aber aus Art. 20 (4) GG könnte man schon eine bestimmte Handlungsbeschränkung herauslesen!Denn im Gegensatz dazu, dass sonst die "Gewalt" an die staatliche Gewalt gebunden ist, sind hier ausdrücklich alle Deutschen legitimiert,sich zu widersetzen,wenn wer versucht, die demokratische Ordnung zu beseitigen!

Das wäre z.B. der Fall, wenn man von "Remigratiin" von deutschen Staatsbürgern nach Ruanda träumt, weil deren Religion oder Herkunft und Hautfarbe oder sozio-ökonomischer Status oder politische Einstellung nicht genehm ist oder davon, für diese Personengruppen das Leben so unattraktiv zu machen, dass ihnen vergällt ist, in Deutschland leben zu wollen...

Bewerten
- +
Ansicht umschalten