Ansicht umschalten
Avatar von WonFeng
  • WonFeng

32 Beiträge seit 23.02.2020

Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten - Artikel 120 Grundgesetz

Bereits seit über zwei Jahren wird militärisches Material per Bahn nach Osten verbracht.
Es war u.a. an den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels eingelagert.
Auch wurden z.B. Kampfhubschrauber-Staffeln von der franz. Grenze ostwärts verlagert.
Bereits der sichtbare Teil dieser "Übung" ist immens, aber das wahre Ausmaß ist noch viel viel größer.

Dies alles auch unter dem Aspekt einer Strafrechtsänderung zum 01.01.2017 :

§ 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges
alte Fassung:
"Wer einen Angriffskrieg (...) vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

die neue Fassung findet Ihr hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html

Bewerten
- +
Ansicht umschalten