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678 Beiträge seit 21.02.2003

Nein haben "wir" nicht!

Volker Putt (1959214e) schrieb am 08.08.2023 13:46:

Haben wir den Grundsatz nicht über Bord geworfen, als es darum ging 90jährige Sekretärinnen zu verurteilen, die in KZs gearbeitet haben?

Es gab 2011 ein Grundsatzurteil, dass man aktiv am Völkermord beteiligten ( also z.B. wie in diesem Fall jemanden der im Büro sitzt und brav Todeslisten tippt) nicht mehr einen individuellen Mord nachweisen muss, sondern nur noch ihre Beteiligung ( die vorherige Lösung hat dazu geführt, dass es nur Urteile im Promilleberich für KZ Besatzungen gab).

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