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Re: Abschiebung ist keine Ersatzstrafe

HerrMüller (a8b5c8c8) schrieb am 08.08.2023 17:56:

Die Abschiebung von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich als gewaltbereite Verfassungsfeinde (Familienehre über Rechtsstaat ect.) erwiesen haben ist keine Maßnahme des Strafvollzugs, sondern der Gefahrenabwehr!

Diejenigen welche keine Staatsbürgerschaft der Gaststaates haben, sind letztlich wie Besuch. Sie müssen gehen, wenn sie nicht mehr willkommen sind. Das hat mit Strafe und Gericht nichts zu tun.
Andere Länder, andere Sitten:
https://www.bunte.de/stars/star-news/laura-mueller-steht-ihre-ausweisung-aus-den-usa-kurz-bevor.html
Nur mal so. Das Sternchen interessiert keine Sau.
Das geht in den USA soweit, dass die die US-Staatsbürgerschaft wieder aberkennen und dann bye, bye sagen.
Und das ist ja die Referenz für die Wertegemeinschaft.

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