Ansicht umschalten
Avatar von weltinbildern
  • weltinbildern

732 Beiträge seit 21.02.2003

Na ja...

Ich sehe da schon einen graduellen Unterschied ob man als Jugendlicher in die NSDAP eintritt (das ein dies dann wie im Fall Ehmke "entfällt" steht auf einem anderen Blatt) oder in der Verwaltung eines KZ den Massenmord mit zu organisieren!

Diese sogenannten Nazi-Jäger und ihre Anhänger in der heutige Politik und Gerichtsbarkeit, sollten sich für solch verdrehtes Rechtsbewusstsein in Grund und Boden schämen.

Juristen, die heute ihren Job ernster nehmen als ihre Vorgänger ( die systematisch die Verfolgung von NS Verbrechern verhindert haben) genau daraus einen Vorwurf zu machen finde ich unfair!

Aber insgesamt ist mein Mitleid mit Menschen die damals kein Problem damit hatten die Namen von 90 jährigen auf Todeslisten zu setzten, es jetzt aber schockierend finden , dass sie als 90 jährige juristisch zur Rechenschaft gezogen zu werden ( 2 Jahre auf Bewährung ;) .... sehr sehr beschränkt!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten