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  • weltinbildern

678 Beiträge seit 21.02.2003

Quark!

Es hat sich kein Gesetz geändert, sondern die Rechtsauffassung!

Und die Richter / Staatsanwälte die schon im 3. Reich tätig waren, bzw. von denen ausgebildet wurden waren halt der "Meinung", dass Beihilfe zum Völkermord - ganz anders bei Beihilfe zum Mord - nicht strafbar sei.

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