Es hat sich kein Gesetz geändert, sondern die Rechtsauffassung!
Und die Richter / Staatsanwälte die schon im 3. Reich tätig waren, bzw. von denen ausgebildet wurden waren halt der "Meinung", dass Beihilfe zum Völkermord - ganz anders bei Beihilfe zum Mord - nicht strafbar sei.