Die Arbeit in einem KZ ist ein individuell zurechenbares Vergehen, was denn sonst? Der Betriebszweck eines KZ war die Ermordung von Menschen. Jede Beteiligung daran ist zumindest Beihilfe zum Mord.
Die Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteil. Die Gefahr, dass sie rückfällig wird ist wohl, trotz der jüngsten Erfolge der AfD, eher gering.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig