Dt.Michel schrieb am 08.08.2023 15:25:
Wenn Sippenhaft nicht zum Rechtsstaat passt, muss der Rechtsstaat eben angepasst werden.
Ähem, nöö. Dazu müsste man schon eine (neue) Verfassung in Deutschland etablieren, nach geltender Rechtspechung des BVerfG verstößt eine Kollektivhaftung gegen Art. 20 Abs. 3 GG und auch gegen Art. 1 GG. Beide stehen nach Art. 79 Abs. 3 GG unter Ewigkeitsgarantie.