Genau das weiss auch Frau Faeser, damit handelt es sich um ein wahlkampforientierte Scheindebatte, Das macht das Ganze ja so widerwärtig.
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nach geltender Rechtspechung des BVerfG verstößt eine Kollektivhaftung gegen Art. 20 Abs. 3 GG und auch gegen Art. 1 GG. Beide stehen nach Art. 79 Abs. 3 GG unter Ewigkeitsgarantie.
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