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Avatar von murdock01
  • murdock01

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Re: Sippenhaft?

teqq.at schrieb am 08.08.2023 18:42:

Auf die Erläuterung der Art des Verstoßes gegen die genannten Grundgesetzparagraphen wäre ich allerdings gespannt.

Ach komm, das ist doch nicht so schwer.
Art. 20 Abs. 3 des GG regelt, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist. Einer der Grundsätze eines Rechtsstaates ist, dass niemand ohne Schuld bestraft werden kann (Nulla poena sine culpa).
https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_culpa
Die Zugehörigkeit zu einer Sippe (Familie) begründet allein ohne Vorliegen eines individuellen Verstoßes gegen das Recht keine Schuld.
Siehe auch https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rs20151215_2bvr273514.html

Der Schuldgrundsatz gehört zur Verfassungsidentität. Er muss daher auch bei einer Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils gewahrt werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.08.2023 20:02).

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