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  • Iggy P.

483 Beiträge seit 31.05.2016

Regelung wie bei terroristischen Vereinigungen

An anderer Stelle ist zu lesen, dass das angedachte Vorgehen sich an dem etablierten für Angehörige terroristischer Vereinigungen orientieren soll.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/clan-kriminalitaet-faeser-vorschlag-ausweisung-100.html

Nach der Argumentation der Grünen müsste das dann auch außerhalb des Rechtsstaates sein. Bisher hat das niemand beanstandet. Warum nicht?

Dazu mal einen differenzierten Beitrag - warum es in einem Fall geht, im anderen nicht - zu lesen wäre schon interessant.

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