ed schrieb am 21. Dezember 2005 15:51
> Frage Einfach mal Deine Versicherung, zu welchen Konditionen
> sie Dir eine Versicherung mit vollständiger Deckung gegen
> Folgeschäden aus dem Anbau von GVO anbieten.
Damit würde ich die Versicherungsfritzen doch heillos überfordern ;-)
Aber ich habe mich selber mal schlau gemacht:
Zitat aus einer Publikation der Münchner Rück:
" Die Versicherungsbranche diskutiert zudem, ob Risiken wie
ein Vermögensschaden aufgrund von Pollenflug überhaupt
versicherbar sind. „Eine Haftpflichtversicherung deckt in der
Regel nur unvorhergesehene Schäden ab“, erläutert Zweimüller.
Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
umfasst aber zwangsläufig das vorhersehbare und unvermeidbare
Risiko, dass sich diese Pflanzen mit nicht gentechnisch
veränderten kreuzen oder vermischen. „Das ist, als ob
man ein Haus in einem stark hochwassergefährdeten Gebiet
versichern will“. Also ein Widerspruch zum Versicherungsprinzip.
Das Risiko sollte nach Ansicht der Münchener Rück
eher den unternehmerischen Kosten zuzurechnen sein. Sie
sind im Allgemeinen nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung,
die unvorhersehbare Personen- und Sachschäden
Dritter absichern will."
und
" Die Münchener Rück sieht sich hier im Einklang mit dem
GDV und dessen Bedenken gegen die Versicherbarkeit.
Dennoch schließt sie Gentechnik nicht generell aus ihren
Versicherungsbedingungen aus. Sie betrachtet die Risiken
von Fall zu Fall und analysiert sie detailliert. Das allgemeine
Haftungsrecht hält sie für ausreichend: Auch ohne die Gentechnik-
Gesetzesnovelle ist der Flug gentechnisch veränderter
Pollen aus Sicht des Biobauern eine wesentliche Beeinträchtigung,
die er bereits in der Vergangenheit rechtlich
unterbinden lassen konnte."
Gruss
FotH
> Frage Einfach mal Deine Versicherung, zu welchen Konditionen
> sie Dir eine Versicherung mit vollständiger Deckung gegen
> Folgeschäden aus dem Anbau von GVO anbieten.
Damit würde ich die Versicherungsfritzen doch heillos überfordern ;-)
Aber ich habe mich selber mal schlau gemacht:
Zitat aus einer Publikation der Münchner Rück:
" Die Versicherungsbranche diskutiert zudem, ob Risiken wie
ein Vermögensschaden aufgrund von Pollenflug überhaupt
versicherbar sind. „Eine Haftpflichtversicherung deckt in der
Regel nur unvorhergesehene Schäden ab“, erläutert Zweimüller.
Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
umfasst aber zwangsläufig das vorhersehbare und unvermeidbare
Risiko, dass sich diese Pflanzen mit nicht gentechnisch
veränderten kreuzen oder vermischen. „Das ist, als ob
man ein Haus in einem stark hochwassergefährdeten Gebiet
versichern will“. Also ein Widerspruch zum Versicherungsprinzip.
Das Risiko sollte nach Ansicht der Münchener Rück
eher den unternehmerischen Kosten zuzurechnen sein. Sie
sind im Allgemeinen nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung,
die unvorhersehbare Personen- und Sachschäden
Dritter absichern will."
und
" Die Münchener Rück sieht sich hier im Einklang mit dem
GDV und dessen Bedenken gegen die Versicherbarkeit.
Dennoch schließt sie Gentechnik nicht generell aus ihren
Versicherungsbedingungen aus. Sie betrachtet die Risiken
von Fall zu Fall und analysiert sie detailliert. Das allgemeine
Haftungsrecht hält sie für ausreichend: Auch ohne die Gentechnik-
Gesetzesnovelle ist der Flug gentechnisch veränderter
Pollen aus Sicht des Biobauern eine wesentliche Beeinträchtigung,
die er bereits in der Vergangenheit rechtlich
unterbinden lassen konnte."
Gruss
FotH