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Avatar von Systemverwalter
  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Re: Bequemlichkeit? Eher Restverstand.

Diese Erhöhungen sind dennoch unverschämt und belastend und die kommende ist sogar wegen Art. 3 GG verfassungswidrig, den einen Wohnraum doppelt so hoch wie neueren anderen Wohnraum zu besteuern.

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