Diese Erhöhungen sind dennoch unverschämt und belastend und die kommende ist sogar wegen Art. 3 GG verfassungswidrig, den einen Wohnraum doppelt so hoch wie neueren anderen Wohnraum zu besteuern.
Diese Erhöhungen sind dennoch unverschämt und belastend und die kommende ist sogar wegen Art. 3 GG verfassungswidrig, den einen Wohnraum doppelt so hoch wie neueren anderen Wohnraum zu besteuern.