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  • hasbinz

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2015

Verwechslung zwischen Steuerflucht und Steuerhinterziehung

Dem Inhalt des Artikels nach betrifft das Anliegen der Grünen die Steuerhinterziehung, nicht die Steuerflucht. Und eine "Spezialeinheit" gegen Steuerflucht wäre auch absolut absurd, da Steuerflucht legal und legitim ist und durch die Grundrechte auf Freizügigkeit das Recht eines jeden ist.
Also nochmal:
* Steuerhinterziehung ist, wenn man Steuern zahlen müsste aber die nicht zahlt
* Steuerflucht ist, wenn man aus einem Staat mit hohen Steuern abhaut in einen Staat mit niedrigeren Steuern.

Der einzige Zusammenhang zwischen beiden hat nichts mit dem Thema des Artikels zu tun und besteht vielmehr darin, dass die neuere deutsche Steuer-Gesetzgebung sich mittels des Außensteuergesetzes und der darin enthaltenen und von EU-Seiten als illegal bemängelte und gegen die Grundrechte auf Freizügigkeit verstoßende Reichsfluchtsteuer (Wegzugsbesteuerung) tatsächlich einen Brocken geschaffen hat, der erst mal manche legitime Flüchtige zu Hinterziehern deklarieren möchte.
Wenn der erste solche Fall vor dem EuGH landet, wird dieser illegale Versuch der Neuauflage des Mauerbaus mit diesmal finanziellem Schussbefehl genauso kassiert wie zuvor in den anderen Staaten auch, die solche illegalen Mittel versucht haben.

https://www.tw-ratingen.de/Wegzugsbesteuerung---EuGH-Urteil-verschaerft-Handlungsbedarf-auch-fuer-Deutschland_492.aspx

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.04.2016 15:11).

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